Im B2B-Geschäft (zwischen zwei Unternehmen) gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Gedanke des Verbraucherschutzes greift hier nicht, da nicht von einer Benachteiligungssituation ausgegangen wird.
Vertragliches Widerrufsrecht möglich:
Unternehmen können vertraglich vereinbaren, dass ein Widerrufsrecht besteht, müssen dies aber nicht. In diesem Fall muss das Widerrufsrecht explizit in dem Vertrag geregelt werden.